Mit dem Kauf einer Immobilie werden Sie Mitglied einer Eigentümergemeinschaft, die vielen rechtlichen Vorschriften unterliegt. Sollten Sie die Immobilie nicht selber nutzen, ist die Sondereigentumsverwaltung dafür zuständig, ihre vermietete Wohnung zu betreuen.
Hierbei verlangt die Abgrenzung zwischen Ihnen als Vermieter einer Immobilie und Mitglied einer Eigentümergemeinschaft besondere Kenntnisse und natürlich auch Zeit. Hier kann eine Verwaltung Sie deutlich entlasten.