Als Sachverwalter für fremdes Vermögen beruht die Zusammenarbeit auf besonderem Vertrauen. Es setzt persönliche Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und spezielle Kenntnisse des Verwalters im Immobilienrecht voraus. Die unterschiedlichen Einzelinteressen der Eigentümer müssen berücksichtigt werden, das gemeinschaftliche Ziel der Eigentümer sollte in der Wertsicherung und Wertsteigerung der Immobilie liegen.
Zu den vielfältigen Aufgaben zählen: